Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege findet in eingestreutem Modus statt und wird nach Verfügbarkeit angeboten. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt dabei 14 Tage. Die Abrechnung der Pflegeleistungen geschieht dabei über ihre Pflegekasse. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen.
Ab 01.07.2025 ändern sich die gesetzlichen Regelungen und die Beträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Bitte kontaktieren Sie uns, damit die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können.