Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege findet in eingestreutem Modus statt und werden nur nach Verfügbarkeit angeboten. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt dabei 14 Tage.
Seit 01.07.2025 haben sich die gesetzlichen Grundlagen verändert. Mit der Zusammenlegung der Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege steht nun von Seiten der Pflegeversicherung (ab PG 2) ein Budget von 3539 € pro Jahr zur Verfügung.
Die Abrechnung der Pflegeleistungen geschieht dabei über ihre Pflegekasse. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen. Mit diesem Budget ist ein Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns, damit die Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können.